Samstag, 19 of Mai of 2012

Anlageempfehlung

Eine Anlageempfehlung ist die Empfehlung an Privatanlager, bestimmte Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten. Wenn eine Anlageempfehlung gewerbsmäßig erfolgt, sind dazu bestimmte Voraussetzungen nötig.

Der rechtliche Hintergrund
Die gewerbsmäßige Anlageberatung ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Banken, Finanzvertriebe und Tradingservices geben regelmäßig Empfehlungen heraus, die durch hauseigene Fachabteilungen erstellt werden. Es kann die Bank selbst mit den empfohlenen Papieren handeln, in diesem Fall muss sie – wie auch jeder sonstige Anlageberater – auf mögliche Interessenkonflikte hinweisen. In jedem Fall ist der Anleger darauf hinzuweisen, dass er auf eigenes Risiko handelt. Die Anlageempfehlung kann grundsätzlich auf alle Arten von Wertpapieren zielen, also Aktien, Fonds, Devisen, Rohstoffe, Zertifikate, Anleihen und weitere Finanzprodukte. Der Kunde muss die Entscheidung über die Anlage generell selbst treffen. Geregelt ist die Beratung im Kreditwesengesetz § 1. Hier ist näher definiert, dass eine regelrechte Anlageberatung nur stattfindet, wenn die Informationen nicht ohnehin öffentlich zugänglich waren. Das unterscheidet die Anlageberatung de jure von der Anlageempfehlung. Wenn eine Beratung an eine bestimmte Person, also einen einzelnen Kunden, gerichtet ist, muss dessen Kenntnisstand berücksichtigt werden. Wer solche Beratungen durchführt, bedarf der Genehmigung durch die BaFin. Die Regelungen werden immer wieder neu überarbeitet, so im Frühjahr 2011 mit einem Gesetz, dass die Registrierung sämtlicher Bankberater bei der BaFin vorsieht.

Der Nutzen der Anlageempfehlung
Empfehlungen, von wem sie auch immer kommen, werden gewöhnlich gut recherchiert und nach bestem Wissen und Gewissen gegeben. Es hat Fälle gegeben, in denen Empfehlungen ausgesprochen wurden, um bestimmte Werte zu pushen. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz sind solche Versuche strafbar, daher existiert die Vorschrift, dass jeder, der Empfehlungen gibt, auf den Eigenhandel mit den empfohlenen Papieren hinweisen muss, wenn dieser gegeben ist. Die Fragestellung ist jedoch allgemein, inwieweit Anlageempfehlungen Wert für Anleger haben. Schon der Gesetzgeber stellt fest, dass letztlich jeder Anleger für seine Anlage eigenverantwortlich ist, da es sichere Empfehlungen nicht geben kann. Einige Fachleute geben jedoch über belegbar lange Zeiträume gute, profitable Anlageempfehlungen.

 

Foto: Fotolia.de

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